Energetische Baubegleitung
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss für die Baubegleitung
Ob Sie nun energetisch neu bauen, Ihr Eigenheim zum Effizienzhaus sanieren oder auch nur einzelne Maßnahmen wie Dämmung, neue Heizung und Fenstertausch vornehmen wollen – Sie müssen die Kosten nicht alleine tragen. Zwar müssen Sie, wenn Sie von der KfW- und BAFA-Förderung profitieren wollen, im Rahmen der energetischen Baubegleitung während der Bauphase einen unabhängigen Experten einbinden.
Aber KfW und BAFA bezuschussen die Baubegleitung und Fachplanung durch den Experten in Höhe von 50 Prozent. Die jährlichen förderfähigen Ausgaben sind allerdings auf 5.000 Euro pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid gedeckelt.
Zu den geförderten Leistungen während der professionellen Baubegleitung zählen:
– Leistungen zur Detailplanung
– Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
– Kontrolle der Bauausführung
– Abnahme und Bewertung der Maßnahmen
Da auch die Antragstellung die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erfordert, sind Sie bei 3B Architecture mit der zertifizierten Energieberaterin und Architektin Birgit Blumberg-Bohn in jedem Fall Gold richtig aufgehoben.
Info
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Bauleitung
Objektüberwachung
Als Bauleiter überwachen wir, ob die Baumaßnahme dem öffentlichen Recht und den genehmigten Bauvorlagen entsprechend ausgeführt wird und achten auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Objektüberwachung
Die Objektüberwachung (Bauüberwachung) wird der Planung zugeordnet und daher meist dem Architekten oder dem Fachplaner übertragen. Grundlegend für eine einwandfreie Objektüberwachung ist die Planprüfung. Ich als bauleitende Architektin überprüfe die mir zur Verfügung gestellten Planungs- und Ausschreibungsunterlagen auf Fehler und Widersprüche und vergewissere mich, dass bei der Erstellung dieser Unterlagen von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen worden ist. Die Pflicht zur Prüfung der Pläne gilt selbstverständlich auch, wenn diese nicht selbst erstellt wurden, beispielsweise wenn die Objektüberwachung als Einzelleistung erbracht wird.