Förderung KMU

Preissteigerungen für Strom, Gas und andere Brennstoffe belasten vor allem sogenannte KMUs (Klein- und mittelständische Unternehmen). Steigende Baukosten erschweren vielfach die Finanzierung und die Umsetzung von energetischen Neubauten sowie grüner Modernisierungsmaßnahmen, durch die Energieverbrauch und Energiekosten drastisch gesenkt werden könnten.

Was viele aber nicht wissen. Im Bereich von Gewerbegebäuden wird sowohl der energieeffiziente Anlagenbau als auch die energetische Sanierung der Ersatztechnologien gefördert. Zusätzlich wird der Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert.

Als qualifizierte Energieberaterin informiere ich Sie nicht nur über Fördermöglichkeiten und stelle für Sie die entsprechenden Förderanträge, von mir erhalten Sie auch Empfehlungen zu Maßnahmen der energetischen Sanierung Ihrer Gewerbeimmobilie inkl. der Quantifizierung von Einsparpotenzialen und Priorisierung der Maßnahmen.

BAFA-Zuschuss für KMUs

Um das Ziel der Energiewende, die Reduzierung des Primärenergieverbrauchs bis 2020 um 20% und bis 2050 um 50% gegenüber 2008 zu erreichen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermöglichkeiten für KMUs geschaffen .

Bei Ersatzinvestition mit Investitionsvolumen zwischen > 5.000 € und < 30.000 €

– gibt es für KMUs zuwendungsfähige Fördersätze von 30% der Netto-Investitionskosten

– und 20% der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen

Dies gilt auch für Einzelmaßnahmen!

Bei einem Investitionsvolumen von mehr als 30.000 €

– liegt der max. Förderbetrag bei 100.000 € je Antragsteller

– und es müssen 25% der Energie gegenüber dem Ist-Zustand eingespart werden.

Gefördert wird die Optimierung sog. Querschnittstechnologien (ggf. auch mehrere Einzelmaßnahmen in einem Prozess). Diese Maßnahme muss aber durch einen qualifizierten Energieberater erstellt werden.

Energie-
audit

Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen.

Energieaudit

Energieaudits helfen, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Energiekosten zu identifizieren. Wenn Sie wissen, wo und wie viel Energie in Ihrem Unternehmen verbraucht wird, lassen sich auch Einsparpotenziale erkennen. Daher sollten die wirtschaftlichen Vorteile von Energieaudits nicht unterschätzt werden.

Wer muss ein Energieaudit durchführen?

Seit dem 22. April 2015 müssen Unternehmen erstmalig ein Energieaudit durchführen. Betroffen sind alle Unternehmen mit Nicht-KMU-Status, also alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro. Vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits angerechnet müssen diese Unternehmen alle vier Jahre ein Energieaudit wiederholen.

Audits des Energiebezugs müssen von einem qualifizierten Fachexperten nach DIN EN 16247-1 durch geführt werden

Auch klein- und mittelständische Unternehmen profitieren davon, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem einzuführen. Hierfür bietet der Bund zahlreiche Förderprogramme, beispielsweise für die Software, der Erstzertifizierung oder die Messtechnik.

Energie-
ausweis

Vor der Entscheidung, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen lassen, sollten Sie festlegen, für welchen Zweck Sie diesen Ausweis benötigen.

Energieausweise

Beim Energieausweis können Sie zwischen einem Verbrauchs- oder Bedarfsausweis wählen. Für Neubauten ist jedoch immer ein Bedarfsausweis zu erstellen. Vor der Entscheidung, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen lassen, sollten Sie festlegen, für welchen Zweck Sie diesen Ausweis benötigen.

Bedarfsausweis

Grundlage des Bedarfsausweises ist die energetische Gebäudebilanzierung. Hierbei werden unterschiedliche Nutzungszonen und eine differenzierte Anlagentechnik berücksichtigt.

Der Bedarfsausweis sollte erstellt werden, wenn das Gebäude saniert wird. Denn durch die Bilanzierung werden detailliert Schwachstellen aufgezeichnet und dokumentiert. Modernisierungsempfehlungen können konkreter ausgearbeitet werden.

Der Bedarfsausweis ist eine gute Grundlage für Optimierungsvorschläge der Anlagentechnik und des Gebäudes. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis macht der Bedarfsausweis eine vom Nutzerverhalten unabhängige Bewertung der energetischen Gebäudequalität möglich.

Nachteile: Der Aufwand ist aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen und der Gebäudetechnik hoch.

Verbrauchsausweis

Die Erstellung des Verbrauchsausweises ist nur dann möglich, wenn über drei Jahre Heizenergie- und Stromverbrauchswerte vorliegen.

Vorteile:
Schnell und kostengünstig.

Nachteile:
Die Modernisierungshinweise werden nicht konkret ausgearbeitet. Das Gebäude wird nicht detailliert bewertet.

KfW Detail-
beratung

Bei der Detailberatung werden die Ergebnisse aus der Initialberatung vertiefend analysiert und ein konkreter Maßnahmenplan für Ihr Unternehmen erstellt.

KfW

Decken Sie energetische Schwachstellen in Ihrem Unternehmen auf.

Investieren Sie in modernste Technik.

Renovieren Sie Ihre Firmengebäude oder bauen Sie sie neu.

Nur so können Sie den Energieverbrauch und die Energiekosten in Ihrem Unternehmen dauerhaft senken.

Sichern Sie sich damit einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Wer wird von der KfW gefördert?

Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Voraussetzung sind jährliche Netto-Energiekosten für Strom, Brennstoff und Fernwärme am Standort von mindestens 5.000 €. Sowie ein offizieller Betriebsstandort des Unternehmens in Deutschland.

Was wird gefördert:
– 1. KfW Initialberatung für KMU
– bei der Initialberatung werden die Schwachstellen aufgezeigt
– das Ergebnis wird dokumentiert

Wir bieten Ihrem Unternehmen:
– eine Beschreibung Ihrer Ausgangssituation
– eine Beschreibung Ihrer bestehenden Mängel
– Vorschläge zu Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Wer erhält keine KfW-Förderung?

Neben der Unternehmensgröße und dem jährlichen Netto-Energieverbrauch werden Unternehmen nicht KfW-gefördert, die folgende Kriterien erfüllen: Sanierungsfälle und „Unternehmen in Schwierigkeiten“

Unternehmen der Branchen: Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Kredit- und Versicherungsunternehmen.

2. KfW Detailberatung für KMU

Die KfW Detailberatung für KMU ist wesentlich umfangreicher als die KfW Initialberatung. Bei der Detailberatung werden die Ergebnisse aus der Initialberatung  vertiefend analysiert und ein konkreter Maßnahmenplan für Ihr Unternehmen erstellt. Der erstellte Maßnahmenplan enthält eine der Wichtigkeit nach priorisierte Liste aller energietechnischen Schwachstellen Ihres Unternehmens und zeigt so die größten Effizienzpotenziale. Die wichtigsten und größten Energieeffizienzpotenziale werden somit zuerst behandelt.

Der Umfang des Abschlussberichts einer KfW Detailberatung umfasst:
– Verbrauchswerte und Kosten des gesamten IST-Energieverbrauchs
– Bewertung des Ist-Zustands
– Eine Übersicht aller energietechnischen Schwachstellen Ihres Unternehmens sowie der Einsparpotenziale
– Vorschläge für Energieeinspeisemaßnahmen
– Vorschläge zur Nutzung Erneuerbarer Energien
– Unabhängige, wirtschaftliche Bewertung der Vorschläge
– Konkrete Handlungsempfehlungen
– HInweis auf weitere Fördermöglichkeiten zur Umsetzung des Maßnahmenplans

BAFA

Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Diese wurden mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) bekräftigt.

BAFA

Förderung von Querschnittstechnologien

Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Diese wurden mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) bekräftigt. Um diese Ziele zu erreichen, hat sie einen Energieeffizienzfonds zur Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung aufgelegt, auf dessen Grundlage unter anderem die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien vorgesehen ist. Mit ihrer Hilfe sollen die bestehenden Einsparpotentiale erschlossen und Ressourcen eingespart werden.

Die aktuelle Richtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wurde am 10. Mai 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Förderprogramm wird bis Ende 2019 fortgeführt.

Verbesserungen durch

die neue Förderrichtlinie

Folgende wesentliche Änderungen haben sich im Vergleich zur zum 31. Dezember 2015 ausgelaufenen Förderrichtlinie ergeben:

– Antragsberechtigt sind nun auch große Unternehmen ab 500 Beschäftigten
– Anträge können nun auch nach Artikel 38 AGVO gewährt werden
– Förderfähig sind ab sofort auch Neuanschaffung
– Förderfähig sind zusätzlich Wärmerückgewinnungs- und Abwärmenutzungsmaßnahmen sowie Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
– Fördervoraussetzung bei der Optimierung technischer Systeme ist nun nur noch die Optimierung einer einzigen Querschnittstechnologie
– Die Förderhöchstgrenze bei Einzelmaßnahmen von 30.000 € bezieht sich ab sofort auf den maximalen Förderbetrag, nicht mehr auf die maximal förderfähigen Ausgaben
– Der maximale Förderbetrag bei Anträgen mit industriellen Pumpensystemen wurde auf
150.000 € angehoben
– Nicht mehr gefördert werden Pumpen, die in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt werden (Einzelmaßnahmen) sowie Investitionen zur Erneuerung von Beleuchtungssystemen (Optimierung technischer Systeme)

Quelle: BAFA

Referenzobjekte energetische Fachplanung:

KfW 70 Ratingen 11 Wohneinheiten*KfW 70 Lingen 20 Wohneinheiten*KfW 55 Bielefeld EFH*KfW 70 Bielefeld EFH*KfW 70 Bielefeld EFH*Kfw70 Bielefeld EFH*Kfw 70 Emsbüren EFH*KfW 70 Herford EFH*KfW 70 Bad Essen EFH*KfW 55 Rieste EFH*KfW 70 Bielefeld EFH*KfW 55 Rieste MBH*KfW 70 Bielefeld EFH*Kfw-Zuschuss Rheine Bestandsbau*Kfw-Zuschuss Osnabrück Bestandsbau*3 x Osnabrück EFH Sanierung Bestandsbau* Energieberatung*KfW 55 Greven EFH*KfW Zuschuss Osnabrück Bestandsbau*Planung*Bauernhaus Sanierung Tecklenburg*Wohnen/Gewerbe Sanierung Neuenkirchen *KfW 70 Herford EFH*KfW 70 Gütersloh DHH*KfW-Zuschuss Gütersloh EFH Bestandsbau*KfW 70 Bielefeld EFH*KfW-Zuschuss Osnabrück EFH Bestandsbau*KfW-Zuschuss Osnabrück EFH Bestandsbau*Energieberaatung*Kfw 100 Osnabrück EFH  Bestandsbau*KfW-Zuschuss Bad Iburg*EFH_Villa Bestandbau* KfW 70 Bielefeld EFH*Sanierung Rheine Bestandsbau MFH 24 Wohneinheiten*KfW-Zuschuss GMH  EFH Bestandsbau*Gewerbe Bissendorf Bestandsbau Werkstatt/Büro*KfW 55 Rieste EFH*Gewerbe Osnabrück Bestandsbau Hallen/ Werkstatt*Kfw-Zuschuss Tegernheim EFH Bestandsbau*KfW 100 Ostercappeln Bestandsbau*KfW 70 Bielefeld  EFH*Kfw 100 Melle Bestandsbau*KfW 70 Kirchlengern EFH*Architektur*KfW 70 Bielefeld EFH*KfW 70 Bielefeld MBH*KfW-Zuschuss Osnabrück Bestandbau*KfW-Zuschuss Osnabrück Bestandsbau*Kfw 55 Bramsche EFH*KfW 70 Bielefeld EFH*KfW55 GMH EFH*KfW 70 Bünde EFH*KfW 70 Lingen MBH*KfW 70 Halle EFH*KfW 55 Rieste EFH*KfW 55 Westerkappeln DHH* KfW 70 GMH EFH*Planung*Architektur*KfW 55 Osnabrück EFH*Kfw  55 RiesteEFH*KfW 70 Lotte EFH*Kfw 70 Herford EFH*KfW 70 Lingen MBH*KfW 70 Oerlinghausen EFH*KfW 70 Bielefeld  EFH*KfW 70 Bad Oeynhausen EFH*KfW 70 Pr. Oldendorf  EFH*Energieberatung*KfW 70 Bielefeld RH*KfW 70 Bielefeld EFH*KfW 70 Kirchlengern  EFH*KfW 70 Bilefeld EFH*KfW 70 Bielefeld RH*KfW 70 Düsseldorf MFH 28 Wohneinheiten*KfW 70 Lingen MFH*KfW 70 Münster MBH*Kfw 70 Osnabrück MBH*KfW 70 GMH EFH*KfW 70 Melle MBH*KfW 70 Lingen MFH 20 Wohneinheiten